Seit 1. Januar 2024 wird die Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente von gesetzlich Krankenversicherten auf dem rosa Rezept, durch das E-Rezept abgelöst.
Ausgeschlossen von den E-Rezepten sind Heilmittel- und Hilfsmittel sowie BtM-Rezepte und alle Rezepte für Privatversicherte.
Was heißt das für Sie als Kassenpatient?
Zu Beginn eines Quartals kommen Sie mit Ihrer Gesundheitskarte in die Praxis. Das ist die Voraussetzung für das Ausstellen von Rezepten. Ist die Gesundheitskarte im aktuellen Quartal eingelesen, können Sie wie gewohnt ihre Medikamente z.B. über den Online-Service oder das Rezepttelefon bestellen und müssen nicht mehr in die Praxis kommen, um das Rezept abzuholen. Das E-Rezept wird digital an einen gesicherten Server übermittelt und kann jetzt mit Ihrer Gesundheitskarte in jeder Apotheke eingelöst werden.